CAN DÜNDARS THEATER KOLUMNE #57

CAN DÜNDAR’IN TİYATRO SÜTUNU #57
Gedenken an den Völkermord an den Armenier*innen in Istanbul  (Foto © Saner Şen)

Gedenken an den Völkermord an den Armenier*innen in Istanbul  (© Saner Şen)

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#57 DER GEGENSÄTZLICHE UMGANG MIT DEM GENOZID AN DEN ARMENIER*INNEN IN DER TÜRKEI UND DEUTSCHLAND

Am Morgen des 24. April 2024, um 08:00 Uhr, war der Akademiker Prof. Dr. Cengiz Aktar zu Gast bei Özgür Radyo, einem Radiosender in Istanbul. Zu Beginn sagte er: »Heute ist der 109. Jahrestag der Massaker an den Armenier*innen auf osmanischem Boden, die als ›Völkermord‹ bezeichnet werden.« Er war sich in diesem Moment nicht bewusst, dass er mit diesem Satz einen Prozess einleitete, der zur Schließung des Senders führen würde. Natürlich wusste er, dass dieses Thema ein Tabu ist… Deshalb hatte er nicht direkt die Bezeichnung »Völkermord« gewählt, sondern die Formulierung »als Völkermord bezeichnet«. Doch selbst das reichte aus, um bei der Radio- und Fernseh-Aufsichtsbehörde (RTÜK) – die es sich zur Aufgabe gemacht hat, unliebsame Sendungen in den Medien zu überwachen und zu bestrafen – die Alarmglocken schrillen zu lassen. Die Experten der Behörde verfassten umgehend einen Bericht:

»Es wurde berücksichtigt, dass die Ereignisse von 1915 nicht mit historischen Tatsachen übereinstimmen, grundsätzlich von Historiker*innen diskutiert werden sollten und zu gesellschaftlichen Konflikten führen könnten. Aufgrund der Sensibilität des Themas wurde die Auffassung vertreten, dass es sich um eine provokative Behauptung handelt, die nicht unter die Meinungsfreiheit fällt, den gesellschaftlichen Frieden stören und Hass sowie Feindseligkeit in der Gesellschaft fördern könnte.«

Obwohl der Rat der Aufsichtsbehörde erklärte, dass Historiker*innen die eigentlichen Adressaten seien, stellte er für die »Ereignisse von 1915« gleichzeitig seine eigene Diagnose. Unter Berufung auf das gesellschaftliche Empfinden verhängte er eine Geldstrafe gegen den Sender und beschloss, die Ausstrahlung fünfmal auszusetzen. Als das Radio der Entscheidung zur Sendeeinstellung nicht nachkam, entzog die RTÜK die Lizenz vollständig. So wurde ein Radiosender, der seit 1995 durch die Arbeit von Freiwilligen sendete und 60 nationale sowie internationale Preise gewonnen hatte, wegen eines einzigen Wortes geschlossen.
 
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Ein einziges Wort; aber ein »extrem sensibles« Wort… Obwohl das Jahr 1915 vor der Gründung der Republik Türkei liegt, ist die Deportation von mehr als einer Million Armenier*innen in die syrischen Wüsten und deren Vernichtung auf dem Weg dorthin ein Thema, das in der Türkei ein absolutes Tabu ist. Sowohl die Zahl der deportierten, vertriebenen und ermordeten Armenier*innen als auch die Frage, auf wessen Befehl, durch wen und zu welchem Zweck sie getötet wurden, ist nach wie vor Gegenstand von Debatten. Alle bisherigen türkischen Regierungen haben es untersagt, dies als »Völkermord« zu definieren, und die Ereignisse stattdessen als »durch Kriegsbedingungen dringend erforderliche Deportation« oder höchstens »Massaker auf beiden Seiten« bezeichnet. Unabhängig davon, was die Dokumente sagen, lautet die offizielle Bezeichnung für »jene Sache« in der Türkei »angeblicher Völkermord«. In den Medien taucht es nur unter diesem Begriff auf. Der berüchtigte Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der viele Intellektuelle, Denker*innen und Schriftsteller*innen vor Gericht, ins Gefängnis, oder sogar in den Tod getrieben hat, stellt die »Beleidigung der türkischen Nation, des Staates der Republik Türkei sowie der Institutionen und Organe des Staates« unter Strafe. Wo immer die Bezeichnung »Völkermord an den Armenier*innen« fällt, wird es als »Beleidigung des Türkentums« gewertet und Artikel 301 wird in Kraft gesetzt.

Das Thema wurde auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt. Der EGMR entschied, dass »weder das Leugnen noch das Anerkennen der Völkermordbehauptung als Straftat gewertet werden könne und die Redefreiheit gelten müsse«. Doch trotz dieser Entscheidung änderten die türkischen Gerichte ihre Urteilspraxis nicht.

In der Praxis konnten zwischen 2005 – als Erdoğan versuchte, gegenüber dem Westen sympathisch zu wirken – und 2024, als Açık Radyo jene Sendung ausstrahlte, an bestimmten Orten in Istanbul gelegentlich Gedenkveranstaltungen für die »Verstorbenen des Massakers an den Armenier*innen« in kleinen Gruppen stattfinden. Nach jenem Jahr wurden diese Gedenkfeiern verboten. Erdoğan, der einst durch den Konflikt mit dem Staat an die Macht kam, hatte den Staat nun vollständig übernommen. Von nun an würde er die offizielle Politik umsetzen.

Zurück zu Açık Radyo… Das Thema ging vor Gericht, wo eine sehr interessante Entscheidung getroffen wurde: »Die individuelle Verwendung des Begriffs ›Völkermord an den Armenier*innen‹ fällt unter die Redefreiheit. Eine Radiosendung kann jedoch nicht in diesem Rahmen bewertet werden.« Das heißt? »Wenn ihr untereinander sprecht, dürft ihr ›Völkermord‹ sagen, aber wenn ihr es im Radio sagt, begeht ihr eine Straftat. Denn mit diesem Wort schafft ihr eine ›klare und unmittelbare Gefahr‹.« Der Leiter des Radiosenders, Ömer Madra, bezeichnete diese Gerichtsentscheidung als »kafkaesk«: »Wir befinden uns eigentlich mitten in dem Roman Der Prozess«, sagte er.
 
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Kommen wir zur wirklich interessanten Dimension der Sache:

Angenommen, Sie haben in der Türkei den Begriff »Völkermord an den Armenier*innen« verwendet und wurden deshalb bestraft und, um nicht ins Gefängnis gehen zu müssen, sind Sie nach Deutschland gekommen. Um später in Ihr Land zurückkehren zu können, sagen Sie: »Ich habe mich geirrt, einen solchen Völkermord gab es nicht.« In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Sie in Deutschland bestraft werden, weil Sie den Völkermord nicht anerkennen.

In Deutschland ist die Leugnung des Holocaust gesetzlich als Straftat definiert, um den öffentlichen Frieden zu wahren und die Würde der Opfer zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu klargestellt, dass die Leugnung erwiesener historischer Fakten nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, da sie das friedliche Zusammenleben gefährden kann. Dieser rechtliche Rahmen wurde 2022 erweitert: Im Zuge einer Anpassung an EU-Vorgaben können nun auch die Leugnung oder grobe Verharmlosung anderer anerkannter Völkermorde und Kriegsverbrechen sanktioniert werden.

Das bedeutet: Während es in der Türkei eine Straftat ist, den armenischen Völkermord anzuerkennen, kann es in Deutschland eine Straftat sein, ihn nicht anzuerkennen. Natürlich sagt das deutsche Recht nicht – wie in der Türkei – »unter euch ist es okay, aber redet nicht in der Öffentlichkeit darüber«. Damit die Leugnung von Völkermorden außerhalb des Holocaust eine Straftat darstellt, wird die Bedingung vorausgesetzt, dass sie »geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, oder zu Hass oder Gewalt aufzustacheln«. Zudem wird darauf geachtet, ob die Definition des Völkermords rechtlich gesichert ist oder nicht. Dies vergrößert die Dimension der Debatte.
 
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Der Deutsche Bundestag verabschiedete 2016 eine Resolution, die die Deportationen und Massaker an den Armenier*innen im Osmanischen Reich als »Völkermord« anerkannte. Während Präsident Erdoğan den türkischstämmigen Grünen-Abgeordneten Cem Özdemir angriff, der die Resolution mit initiiert hatte, fügte er dem Thema mit den Worten »Deren Blut ist verdorben. Man sollte einen Bluttest machen, um zu sehen, ob sie wirklich Türken sind« eine rassistische Dimension hinzu. Doch schon vor Deutschland hatten viele europäische Länder und Russland den »Völkermord an den Armenier*innen« anerkannt... Nach Deutschland kamen auch die USA hinzu.

Nach der Entscheidung des deutschen Parlaments organisierte eine Gruppe aus der Türkei eine große Demonstration in Berlin, bei der die Völkermordbehauptung zurückgewiesen und erklärt wurde, dass Parlamente nicht über dieses Thema entscheiden könnten. Die Teilnehmer*innen der Demonstration äußerten, dass, falls eine Verantwortung für die Geschehnisse von 1915 bestehe, ein großer Teil davon Deutschland zufallen müsse, das damals für die militärische Planung verantwortlich war.

Da in der Demonstration jedoch kein Merkmal der »Erzeugung von Feindseligkeit gegen eine bestimmte Gruppe, Aufstachelung zur Gewalt oder Bedrohung des gesellschaftlichen Friedens« gesehen wurde, schritten die Staatsanwaltschaften nicht ein; der Vorfall wurde im Rahmen der »Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechts« bewertet.

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Warum also diese extreme Sensibilität?

Wenn man die Menschen in der Türkei fragt, hört man möglicherweise die Antwort: »Wir lassen unsere Vorfahren nicht als Mörder bezeichnen.« Doch »da oben« ist der Grund für die Sensibilität etwas anders. Lassen wir das die ehemalige Vorsitzende des Menschenrechtsvereins (IHD), Eren Keskin, erklären:

»In der Türkei bilden die Güter aus dem Völkermord die Grundlage der Bourgeoisie. Darauf haben sie nicht nur einen Staat errichtet, sondern eine Nation geschaffen. Deshalb ist es ein sehr grundlegendes Thema, das nicht diskutiert werden soll. Wenn über den Völkermord diskutiert werden würde, würde über Besitztümer, Gelder und Ländereien diskutiert werden. Heute sind alle Güter innerhalb der Stiftungen der Republik Türkei jene, die nach dem Völkermord beschlagnahmt wurden... All das wird dann zur Debatte stehen.«